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Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 24. Juni 2010, 11:09
von Eike
@daniel: Warum sollte ein Editor fehl-am-Platz sein?? Es kann durchaus sein, dass Du die schnell und unkompliziert ändern kannst.

Zudem ist, sofern in den AGB´s angegeben, es möglich die AGB´s zu ändern, und den Nutzer nur per E-Mail darüber zu informieren. Wie gesagt, wenn man es in den AGB´s angiebt:
*** behält es sich vor, jeder Zeit diese AGBs ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Alle Nutzer, erhalten nach einer Änderung eine Mitteilung per Mail hierüber. Die Änderungen gelten zum angegebenen Zeitpukt als akzeptiert, wenn nicht vorher widersprochen wird. Widerspricht ein Mitglied den Änderungen, erlischt die Teilnahme-Berechtigung an diesem Service. .
So ungefähr muss es dann aussehen. Aber ich bin kein Anwalt, also alle Angaben ohne Gewähr :-).

@ matze93: Ein solcher Adminbereich ist ja recht einfach gemacht.

1. Du kannst ja einfach eine eigene Seite erstellen und die dann verlinken.
2. Oder du machst anstatt der agb.html eine agb.php und fragst darin dann die AGB-Tabelle aus der MySQL-Datenbank (Muss man erstellen :D ) ab.

Code: Alles auswählen

<?php

include("config.php")
$agb_query = mysql_query("select * from agb_daten");
$agb = mysql_fetch_assoc($agb_query);

echo $agb['agbs'];

?>
Ist jetzt "mal eben schnell" gemacht. Es gibt natürlich noch andere Metoden. Zudem brauchen wir natürlich noch ein Insert dafür. Denn im Adminbereich brauchen wir ja auch ein Formular. Wenn jemand interesse hat, dann soll er mich noch mal anschreiben, dann schreibe ich nochmal einen vernünftigen Code.

Gruß, Eike

Re: AGB aktzeptieren

Verfasst: 24. Juni 2010, 14:22
von daniel
Eike hat geschrieben:@daniel: Warum sollte ein Editor fehl-am-Platz sein?? Es kann durchaus sein, dass Du die schnell und unkompliziert ändern kannst.

Zudem ist, sofern in den AGB´s angegeben, es möglich die AGB´s zu ändern, und den Nutzer nur per E-Mail darüber zu informieren. Wie gesagt, wenn man es in den AGB´s angiebt:
*** behält es sich vor, jeder Zeit diese AGBs ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Alle Nutzer, erhalten nach einer Änderung eine Mitteilung per Mail hierüber. Die Änderungen gelten zum angegebenen Zeitpukt als akzeptiert, wenn nicht vorher widersprochen wird. Widerspricht ein Mitglied den Änderungen, erlischt die Teilnahme-Berechtigung an diesem Service. .
Diese Klausel ist, wie ich weiß, in den meisten Fällen unwirksam.
Eike hat geschrieben:[...] Aber ich bin kein Anwalt, also alle Angaben ohne Gewähr :-).
bei mir ebenso :D
@ matze93: Ein solcher Adminbereich ist ja recht einfach gemacht.
Eine Aktive Zustimmung des Nutzers ist ebenso einfach gemacht:
  1. Man erstellt eine zusätzliche Spalte in der Usertabelle und schreibt dort für alle Nutzer standartmäßig eine 1 rein.
  2. Bei Änderung der AGB wird dieser Wert für alle Nutzer auf 0 gesetzt
  3. sobald ein Nutzer sich anmelden möchte und eine 0 dort stehen hat kriegt er eine Seite, bei der er die AGB akzeptieren kann.
  4. Nach dem Akzeptieren wird eine 1 in die Tabelle geschrieben
  5. der User kann ab sofort ohne Probleme oder Nachfragen die Seite und den Service weiter nutzen.
und nicht umsonst gibt es diese MOD für phpBB3:
https://www.phpbb.de/moddb/accept_terms

Oder, wie oben erwähnt, kann man es einfach mit deaktivieren der Konten und das freischalten per Mail bestätigen lassen.
Eike hat geschrieben:1. Du kannst ja einfach eine eigene Seite erstellen und die dann verlinken.
2. Oder du machst anstatt der agb.html eine agb.php und fragst darin dann die AGB-Tabelle aus der MySQL-Datenbank (Muss man erstellen :D ) ab.
[...]
Ist jetzt "mal eben schnell" gemacht. Es gibt natürlich noch andere Metoden. Zudem brauchen wir natürlich noch ein Insert dafür. Denn im Adminbereich brauchen wir ja auch ein Formular. Wenn jemand interesse hat, dann soll er mich noch mal anschreiben, dann schreibe ich nochmal einen vernünftigen Code.

Gruß, Eike
Solltest du so eine MOD erstellen, so beachte doch bitte auch meine Hinweise. Und im Zweifelsfall, weil ich und du keine Anwälte sind, geh ich lieber auf Nummer sicher. :wink:

Re: AGB aktzeptieren

Verfasst: 24. Juni 2010, 21:15
von Eike
@Daniel: Ich werde sowieso nur auf Anfrage ein solches Mod schreiben, denn ich benötige es nicht und es lohnt sich nicht wenn es keiner braucht. Natürlich gehe ich lieber auf Nummer sicher.

@all: Wer solch ein System benötigt, der schreibe mich bitte per E-Mail oder per PM an. Ich werde mich dann hinsetzten und das schreiben.

Gruß, Eike

Re: AGB aktzeptieren

Verfasst: 26. Juni 2010, 01:24
von EasyHP
Rein rechtlich muss der Benutzer ausdrücklich zustimmen, wenn AGB geändert werden. Diese stellen im Regelfall nichts anderes als einen Vertrag dar, ein Vertrag kann nur durch Zustimmung beider Parteien geändert werden.

Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 28. Juni 2010, 15:06
von daniel
Tim hat geschrieben:Rein rechtlich muss der Benutzer ausdrücklich zustimmen, wenn AGB geändert werden. Diese stellen im Regelfall nichts anderes als einen Vertrag dar, ein Vertrag kann nur durch Zustimmung beider Parteien geändert werden.
Sehe ich auch so. Woher hast du aber die Gewissheit?

Und ich Frage mich, warum das so viele (auch große Seiten) falsch machen und keine Probleme mit ihren Usern bekommen.

Hab das Thema übrigends abgetrennt, da es sich ja nun eher um eine Grundsatzdiskussion handelt.

Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 28. Juni 2010, 20:17
von Eike
Da hast Du recht!

Hier also die Aufklärende Info vom Anwalt:
I. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ?

[...] AGB gelten innerhalb des Nutzungsverhältnisses aber nur, wenn Sie wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Dies erfolgt in aller Regel rechtswirksam, indem der Nutzer bei der Anmeldung den AGB durch Ankreuzen einer entsprechenden Tick-Box (sog. Opt-In) zustimmt. [...]
Ich denke, dass wir uns darüber einig sind.
II. Änderung der AGB

AGB, die wirksam in einen Vertrag einbezogen wurden, können nachträglich geändert werden, wenn die Änderung den Anforderungen des § 305 Abs 2 BGB genügt.

Eine Änderung ist zunächst natürlich ohne weiteres möglich, indem der betroffene Nutzer (also jeder) der geänderten Fassung der AGB ausdrücklich zustimmt. Geänderte AGB gelten unabhängig davon natürlich gegenüber all den Nutzern, die sich nach der Änderung anmelden, da diese ja der neuen Fassung im Wege des oben genannten Opt-In zustimmen. Dies kann allerdings dazu führen, dass gegenüber verschiedenen Nutzern verschiedene Fassungen der AGB gelten.

Da die ausdrückliche Zustimmung aller Nutzer wenig praktikabel ist und natürlich auch die Geltung verschiedener Fassungen das Arbeiten nicht gerade erleichtert, sollten die AGB einen (wirksamen) Änderungsvorbehalt vorsehen. So kann man in die AGB ausdrücklich aufnehmen, dass eine Änderung nicht nur mit ausdrücklicher Zustimmung, sondern unter den nachfolgend aufgeführten erleichterten Voraussetzungen möglich sein soll.

Ein solcher Änderungsvorbehalt muss aber im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Interessen der angemeldeten Nutzer sachlich gerechtfertigt und so transparent sein, dass auch der Nutzer bei Vertragsschluss vorhersehen kann, unter welchen Voraussetzungen mit einer Änderung der AGB zu rechnen ist.

[...]

Für einen rechtswirksamen Änderungsvorbehalt ist daher grundsätzlich notwendig, dass die Gründe unter denen eine AGB-Änderung zulässig sein soll, ausdrücklich genannt sind.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann das notwendige Einverständnis des Kunden mit der Geltung der geänderten durch eine sogenannte Erklärungsfiktion, ersetzt werden. Das heißt, dass die Zustimmung nicht ausdrücklich erklärt werden muss, sondern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen durch eine „vermutete“ Zustimmung ersetzt werden kann.
Solche fingierten Erklärungen sind wiederum nur unter den Voraussetzungen des § 308 Nr.5 BGB zulässig. Dieser besagt, dass eine Erklärung nur fingiert werden kann, wenn

a)dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und
b)der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen

Die oft gesehene Formulierung, dass die neuen AGB gelten, wenn der Kunde oder Nutzer nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht genügt daher nur, wenn dieser auf die fingierte Zustimmung hingewiesen wird und ihm eine angemessenen Frist gesetzt worden ist, zu reagieren.
Soviel dazu.... Und weil das ganze nun ziemlich unübersichtlich und lang ist habe ich nochmal die Kurzfassung mit aufgenommen.

:D "Denn nach §4 muss der §5 und §6 nur dann beachtet werden, wenn §7 nicht §2 entspricht!" :?:
Das hält man ja im Kopf nicht aus. Soviele Paragraphen :-(

Nach alldem haben Plattformbetreiber, die ihre AGB wirksam ändern können wollen, also folgendes zu beachten

- Wirksamer Änderungsvorbehalt in den AGB
- Mitteilung der geänderten Fassung der AGB unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist
- Hinweis darauf, dass ohne Reaktion die Zustimmung zu den Änderungen angenommen wird

Wenn eine Änderung nicht wirksam zustande kommt, ist gegenüber dem jeweiligen Nutzer von der Fortgeltung der „alten“ AGB auszugehen.

Häufig gesehen, aber dennoch unwirksam sind folgende Gestaltungen:

Sittenwidrig ist beispielsweise eine Klausel in AGB, in welcher sich der Verwender vorbehaltslos das Recht einräumt, seine AGB auch mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern. In jedem Falle unzulässig und damit unwirksam ist es auch, die Geltung von in ihrer „jeweils geltenden Fassung“ zu vereinbaren.
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/ ... n-AGB.html

Gruß, Eike

Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 29. Juni 2010, 14:41
von daniel
Ich denke, dass wir uns darüber einig sind.
jep.

zum ändern: kurz gefasst es reicht...
- Wirksamer Änderungsvorbehalt in den AGB
- Mitteilung der geänderten Fassung der AGB unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist
- Hinweis darauf, dass ohne Reaktion die Zustimmung zu den Änderungen angenommen wird
:?: :?: :?:

Dann Frage ich mich, was nun passiert, wenn die Mail, die über die Änderung Informieren entweder durch einen Spamfilter oder technische Probleme nichgt bei ihrem Bestimmungsort, also beim Vertragspartner, also dem User ankommt? Gilt die Mail dann trotzdem als zugestellt und die AGB als bestätigt? Hab ich also etwas bestätigt, von dem ich nicht einmal weiß, dass es passiert ist? :roll: :roll:

Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 29. Juni 2010, 16:44
von Eike
Hey Daniel,

frag mich bitte nicht, ich bin kein Anwalt.

Der Text ist, wie der Quellenlink schon zeigt, nicht von mir. Frag den Anwalt der das Verfasst hat.

Eike

Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 30. Juni 2010, 08:55
von EasyHP
daniel hat geschrieben:
Tim hat geschrieben:Rein rechtlich muss der Benutzer ausdrücklich zustimmen, wenn AGB geändert werden. Diese stellen im Regelfall nichts anderes als einen Vertrag dar, ein Vertrag kann nur durch Zustimmung beider Parteien geändert werden.
Sehe ich auch so. Woher hast du aber die Gewissheit?
Ich kenne mich rechtlich sehr gut aus, was mir schon oft in meinem Leben geholfen hat. Der Großteil der heutigen AGB sind von Grund auf bereits nichtig, viele machen viel falsch.

EDIT: Beispielsweise die Salvatorische Klausel - ich weiß gar nicht, ob ich die auch drinnen habe - aber die ist vollkommen unwirksam und unnötig, braucht kein Mensch. Aber riesige Firmen setzen diesen Standard-Satz in die AGB. Dasselbe beim Impressum: Fast jeder hat einen Haftungsausschluss für Links drinnen - ich auch, aber nur, damit das Impressum nicht so klein ist - im Endeffekt ist dieser "Ausschluss etwaiger Haftungsansprüche" vollkommen unwirksam.

Weiterer großer Fehler: Man schreibt in sein Impressum, dass man anwaltliche Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt zurückweisen würde. Ist zum Einen Schwachsinn, da der vorherige Kontakt bereits rechtliche die Abmahnung (= Die Unterlassungsaufforderung) darstellt, zum Anderen unwirksam ist - der kann reinschreiben was er will, du schließt keinerlei Vertrag mit ihm oder so etwas - und außerdem ist dieser Satz ebenso abmahnfähig.

Dass AGB einen Vertrag darstellen, dazu muss man sich nicht gut auskennen - und Verträge können ausschließlich nach Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden, besser gesagt nach ausdrücklicher Willenserklärung. Was in den AGB drinsteht, ist daher rechtlich vollkommen egal, ist dem Kunden die Änderung nicht einmal bekannt oder gibt er seinen Willen dazu nicht, gilt der neue Vertrag für ihn nicht. Ist dem Kunden jedoch bekannt, dass nach Nichtstun die Änderung als "akzeptiert" gilt, erkennt er die Änderung an.

Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 30. Juni 2010, 09:00
von EasyHP
daniel hat geschrieben:
Dann Frage ich mich, was nun passiert, wenn die Mail, die über die Änderung Informieren entweder durch einen Spamfilter oder technische Probleme nichgt bei ihrem Bestimmungsort, also beim Vertragspartner, also dem User ankommt? Gilt die Mail dann trotzdem als zugestellt und die AGB als bestätigt? Hab ich also etwas bestätigt, von dem ich nicht einmal weiß, dass es passiert ist? :roll: :roll:
Puh ... . Rein rechtlich könnte man sagen: Er hat keine Willenserklärung abgegeben. Daher gelten die neuen AGB nicht. Rein rechtlich könnte man jedoch auch sagen: Ob er die E-Mail liest oder wie der Kunde mit seinem E-Mail-Programm umgeht, ist vollkommen egal, denn die Möglichkeit zur Kenntnisnahme lag ja in seinem Verfügungsbereich.

Ist eine sehr gute Frage, die ich nicht so ganz beantworten kann. Unter Umständen ist das auch so eine Grauzone, wo ein Gericht mal entscheidet wie bei Punkt 1 oder bei Punkt 2.

Bei Mahnungen verhält es sich genauso: Der Schuldner muss normalerweise Kenntnis davon erlangen, dass er sich im Zahlungsverzug befindet. Dazu verschickt man an den Schuldner eine Mahnung als Brief. Rechtlich ist es jedoch egal, ob der Schuldner den Brief abholt oder nicht, denn man sagt: Der Brief bzw. die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dessen Inhaltes lag im Verfügungsbereich des Schuldners, nimmt er diese Möglichkeit nicht wahr, ist das sein Problem.