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Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 1. Juli 2010, 03:18
von daniel
Tim hat geschrieben:Bei Mahnungen verhält es sich genauso: Der Schuldner muss normalerweise Kenntnis davon erlangen, dass er sich im Zahlungsverzug befindet. Dazu verschickt man an den Schuldner eine Mahnung als Brief. Rechtlich ist es jedoch egal, ob der Schuldner den Brief abholt oder nicht, denn man sagt: Der Brief bzw. die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dessen Inhaltes lag im Verfügungsbereich des Schuldners, nimmt er diese Möglichkeit nicht wahr, ist das sein Problem.
Das gute bei Briefen ist ja, dass man diese im Zweifelsfall eher im Nachhinein nachverfolgen kann ;). oder? Bei der Mail allerdings hab ich noch nie eine Lesebestätigungsanforderung bekommen, beim akzeptieren einer neuen AGB.
Rein rechtlich könnte man jedoch auch sagen: Ob er die E-Mail liest oder wie der Kunde mit seinem E-Mail-Programm umgeht, ist vollkommen egal, denn die Möglichkeit zur Kenntnisnahme lag ja in seinem Verfügungsbereich.
Durch Spamfilterung des E-Mailproviders (auf den ich normalerweise keinen Einfluss habe) bzw. technische Probleme der Mailweiterleitung sind mir auch schon einige Mails abhanden gekommen. :)
Also dort lag das lesen der Mail nicht in meinem "Verfügungsbereich". Oder?
Allerdings waren das eher unwichtige Mails. jedenfalls die, von denen ich das weis :D

Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 1. Juli 2010, 08:42
von EasyHP
Sie lagen deshalb in deinem Verfügungsbereich, da du die Möglichkeit hattest, z.B. die E-Mail in eine Whitelist einzutragen. Oder du hättest deinen Spam-Ordner prüfen können. Wurde die E-Mail vom Server direkt abgelehnt und nicht zu dir weitergeleitet, ist das was anderes.

Im Grunde benötigt man bei einer E-Mail keine Lesebestätigung. Eine E-Mail kommt immer an und geht nicht verloren. Bestreitet der Beklagte, die E-Mail bekommen zu haben, liegt es nur noch an dem Anwalt des Klägers, dem Richter glaubthaft zu machen, dass eine E-Mail immer ankommt, wenn die E-Mail-Adresse richtig ist.

Aber das sind meines Erachtens so Grauzonen (z.B. Server-Spamfilter).

Re: Muss Der User bei einer geänderten AGB aktiv zustimmen?

Verfasst: 1. Juli 2010, 09:45
von Eike
Mein Reden.

Gruß, Eike Schlüter